Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Ich habe eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und damit die Berechtigung psychotherapeutische Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen. Bringen Sie hierfür bitte zum Erstgespräch Ihre Versichertenkarte mit. Eine ärztliche Überweisung ist nicht erforderlich.

 

Die Kosten für die Psychotherapeutische Sprechstunde, Probatorik, Akutbehandlungen und die gruppentherapeutische Grundversorgung werden ohne besondere Beantragung von den Krankenkassen übernommen.


Die Kosten für eine Psychotherapie werden auf Antrag von der Krankenkasse übernommen, für Sie fallen daher keine weiteren Zuzahlungen an. Die Ausstellung von Bescheinigungen oder Stellungnahmen sowie Terminabsagen können möglicherweise zu Kostenbeteiligungen führen.

 

Terminabsagen durch mich: Die Ausfallkosten werden komplett von mir getragen. Sie erhalten das Angebot, die ausgefallenen Termine an den Behandlungszeitraum anzuhängen.

 

Terminabsagen durch Patient*innen: Ich arbeite nach einem Bestellpraxisprinzip und Termine werden für Sie frei gehalten. Sagen Sie mir einen Termin kurzfristig oder gar nicht ab, entstehen Ausfallkosten, da die Krankenkasse diese Ausfälle nicht übernimmt, auch nicht bei akuter Krankheit. Von den Kosten, die mir durch Ausfälle entstehen, übernehme ich einen Teil und ein Teil muss von Ihnen selbst getragen werden. Die Ausfallkosten entfallen selbstverständlich, wenn ich den Termin anderweitig besetzten kann. Zu Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, in dem diese Regelungen vereinbart werden.

 

Videosprechstunde: Aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder anderweitiger Gründe ist es nicht immer möglich in die Praxis zu kommen. Vereinzelt sind daher Therapiestunden als Videosprechstunde möglich und nützlich. Auch diese Kosten werden von den Krankenkassen übernommen.

Private Krankenversicherung / Beihilfe

Die Kosten für eine Psychotherapie bei approbierten Psychologischen Psychotherapeuten werden auch von den meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen auf Antrag erstattet. Je nach individuellen Vertragsbedingungen kann der Umfang sehr unterschiedlich sein. Informieren Sie sich am besten vor einem Erstgespräch über Ihre Vertragsbedingungen. Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Die Ausstellung von Bescheinigungen oder Stellungnahmen sowie Terminabsagen können möglicherweise zu Kostenbeteiligungen führen.

 

Terminabsagen durch mich: Die Ausfallkosten werden komplett von mir getragen. Sie erhalten das Angebot, die ausgefallenen Termine an den Behandlungszeitraum anzuhängen.

 

Terminabsagen durch Patient*innen: Ich arbeite nach einem Bestellpraxisprinzip und Termine werden für Sie frei gehalten. Sagen Sie mir einen Termin kurzfristig oder gar nicht ab, entstehen Ausfallkosten, da die Krankenkasse diese Ausfälle nicht übernimmt, auch nicht bei akuter Krankheit. Von den Kosten, die mir durch Ausfälle entstehen, übernehme ich einen Teil und ein Teil muss von Ihnen selbst getragen werden. Die Ausfallkosten entfallen selbstverständlich, wenn ich den Termin anderweitig besetzten kann. Zu Beginn der Therapie wird ein Behandlungsvertrag abgeschlossen, in dem diese Regelungen veinbart werden.

 

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich aufgrund meines Versorgungsauftrages für gesetzlich Versicherte nur sehr vereinzelt Psychotherapie für Privatversicherte anbieten kann. 

Berufsgenossenschaften

Die Kosten für eine Psychotherapie werden von den Berufsgenossenschaften übernommen, wenn die zu behandelnde Problematik in deren Zuständigkeitsbereich fällt. Dies gilt zum Beispiel nach einer Traumafolgestörung aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls. Auskunft zur Zuständigkeit und auch zum weiteren Ablauf kann Ihnen ihre Berufsgenossenschaft geben.

Selbstzahler

Sollte sich im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde kein Hinweis auf eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung ergeben oder Sie aus anderen Gründen keine Abrechnung mit der Krankenkasse wünschen, können Gespräche auch privat bezahlt werden. Coaching ist keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und wird privat in Rechnung gestellt. Das Honorar richtet sich dabei ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Vorab wird ein Honorarvertrag abgeschlossen.